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Was bedeutet pflegebedürftig?

Wer ist Pflegebedürftig?

Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung können alle Versicherten beanspruchen, die pflegebedürftig sind. Diesen Begriff hat der Gesetzgeber genau bestimmt. „Pflegebedürftig sind Personen, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen."

 

Zu den Krankheiten und Behinderungen zählen:

  • Verlust, Lähmung oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat
  • Funktionsstörung der inneren Organe oder der Sinnesorgane
  • Störung des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

Ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD). Einen Antrag für die Begutachtung stellt man bei seiner Krankenversicherung. Bei einem häuslichen Besuch ordnet der Mitarbeiter des MD den Betroffenen eine der Pflegegrade zu.

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