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Häusliche Kranken- & Altenpflege, Kinderkrankenpflege/Häusliche Pflege

Die Diakoniestationen sind Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen und erbringen alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem Krankenversicherungsgesetz (SGB V) und der Häuslichen Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI).

Häusliche Krankenpflege nach dem SGB V

Versicherte erhalten Leistungen der Häuslichen Krankenpflege wenn

  • eine akute, behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt
  • eine ärztliche Verordnung ausgestellt wird
  • keine andere Person im Haushalt diese Pflege übernehmen kann.

Mit unserer Hilfe kann die ärztliche Behandlung pflegerisch unterstützt und sichergestellt werden, Krankenhausaufenthalte können vermieden oder abgekürzt werden.
Die Hilfen umfassen grund- und behandlungspflegerische Leistungen und hauswirtschaftliche Versorgung. Behandlungspflegen (z.B. Injektionen, Verbandwechsel, …) können neben den Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden.

Häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI

Wer ist Pflegebedürftig?

Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung können alle Versicherten beanspruchen, die pflegebedürftig sind.

Diesen Begriff hat der Gesetzgeber genau bestimmt:

„Pflegebedürftig sind Personen, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen.“

Zu den Krankheiten und Behinderungen zählen:

  • Verlust, Lähmung oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat
  • Funktionsstörung der inneren Organe oder der Sinnesorgane
  • Störung des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

Ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt, prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD). Einen Antrag für die Begutachtung stellt man bei seiner Krankenversicherung. Bei einem häuslichen Besuch ordnen die Mitarbeitenden des MD den Betroffenen einer der fünf Pflegegrade zu.

Das Leistungsspektrum umfasst aktivierende und mobilisierende Fachpflege, Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, der Mobilität, der hauswirtschaftlichen Versorgung, Schulung in der Häuslichkeit.

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