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Was ist der Unterschied zwischen den Leistungen der Krankenkasse und der Pflegekasse?

Die Krankenkasse übernimmt nach eigener Prüfung und genauen Richtlinien die Kosten für Leistungen, die der Hausarzt verordnet.

Sollten die Angehörigen sich nicht in der Lage sehen, diese Tätigkeiten selbst durchzuführen, kann dies von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.

Die Pflegekasse ist ein Kostenträger, der Leistungen bezahlt, wenn eine Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt wurde. Der Auftraggeber für den ambulanten Pflegedienst ist der Klient oder seine Angehörigen.
Der Hausarzt ist in diesen Prozess nicht direkt mit einbezogen. Er könnte für den MDK – Besuch evtl. Arztbriefe zur Verfügung stellen.

Pflegebedürftig kann jeder werden – im hohen Alter, aber auch bereits in jungen Jahren, beispielsweise durch einen Unfall. Die Betroffenen sind auf gute, zeitintensive Hilfe angewiesen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige ein möglichst selbstständiges Leben führen können.
Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen dabei helfen, einen Überblick über die Pflegeleistungen zu gewinnen.

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