Sie erbringen die Pflege selbst, beziehen Geldleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz und müssen eine Pflegeberatung (Beratungsbesuch) durch eine Pflegeeinrichtung abrufen?
Nach § 37.3 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) müssen Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, regelmäßig Beratungsbesuche durch zugelassene Pflegeeinrichtungen gegenüber der Pflegekasse nachweisen. Unsere Einrichtung ist für diese Aufgabe zugelassen. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen helfen Ihnen gerne weiter.